Die Lichthupe ist ein beliebtes Instrument zur Verständigung mit anderen Verkehrsteilnehmern. Sie dient dazu, anderen die Vorfahrt zu gewähren, sie zu grüßen oder auch, um langsamere Fahrzeuge auf der Autobahn von der Fahrbahn zu drängen. Ist das Blinken in diesen Situationen überhaupt erlaubt? Wir erklären, wann das Aufleuchten erlaubt ist und wann Sie mit einem Bußgeld rechnen müssen.
Licht- und Schallsignale, d.h. Lichthupe und Hupe, dürfen nach der StVO nur verwendet werden, wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften überholen oder eine Gefahr für sich oder andere Verkehrsteilnehmer erkennen.
In welchen Fällen dient die Lichthupe zum Überholen?
Beim Überholen dürfen Sie zwar die Lichthupe benutzen - aber nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Das Warnsignal wird nur selten benutzt, und Sie sollten die Lichthupe nur in Maßen einsetzen. Das vorausfahrende Fahrzeug könnte die Lichthupe missverstehen und als Überholmanöver interpretieren.
Beim Überholen wird die Lichthupe vor allem dann eingesetzt, wenn das zu überholende Fahrzeug sehr lang oder breit ist, wie z. B. ein Lkw oder ein landwirtschaftliches Fahrzeug. In diesen Fällen dient die Lichthupe dazu, die Aufmerksamkeit des zu überholenden Fahrzeugs zu erreichen, damit der Fahrer seine Geschwindigkeit reduziert und ruhig auf der Straße bleibt.
In welchen Risikosituationen dürfen Sie die Lichthupe benutzen?
Um andere Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahrenlage hinzuweisen oder selbst eine Gefahr darstellen, dürfen Sie die Lichthupe sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften benutzen. Dies gilt für diese Fälle:
- Ein entgegenkommendes Fahrzeug fährt mit Fernlicht ohne rechtzeitiges Abblenden
- Ein entgegenkommendes Fahrzeug fährt trotz schlechter Sichtverhältnisse ohne die vorgeschriebene Beleuchtung
- Ein vorausfahrendes Fahrzeug hat einen Sicherheitsmangel, den der Fahrer nicht bemerkt, z. B. ein defektes Rücklicht oder einen offenen Kofferraum
- Sie möchten andere Fahrer vor einer überraschenden Gefahr warnen, z. B. vor einem Hindernis auf Ihrer Fahrspur.
In welchen Fällen darf ich die Lichthupe nicht benutzen?
Die üblichen Einsatzmöglichkeiten von Lichthupe, wie z. B. die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmer zu gewähren, der Gruß oder die Warnung vor einer Radarkamera, sind allesamt verboten.
Wie hoch ist die Geldstrafe?
Wenn Sie die Lichthupe trotzdem benutzen, ist das eine Ordnungswidrigkeit. In der Regel werden Sie dafür mit einem Bußgeld von fünf Euro bestraft. Wenn Sie bei der unerlaubten Benutzung der Lichthupe andere blenden oder belästigen, müssen Sie zehn Euro zahlen.
In welchen Fällen wird die Benutzung der Lichthupe als Nötigung angesehen?
Seien Sie vorsichtig bei der Benutzung der Lichthupe auf der Autobahn! Zwar ist es auch hier erlaubt, ein Überholmanöver zu signalisieren, aber das bedeutet nicht, dass Sie andere Verkehrsteilnehmer auf Ihrer Spur beliebig aufblenden dürfen! Denn das könnte als Nötigung verstanden werden.
Es ist zwar zulässig, einen Verkehrsteilnehmer auf der gleichen Fahrspur durch kurzes Lichthupen auf ein bevorstehendes Überholmanöver aufmerksam zu machen, aber nur in einem angemessenen Abstand. Die weit verbreitete Praxis, das Licht zu betätigen, wenn der vorausfahrende Fahrer nicht sofort den Weg frei macht, ist natürlich verboten.
Das kurze Aufleuchten ist auch beim Überholen sinnvoll und erlaubt, wenn ein Verkehrsteilnehmer auf der Nachbarspur zu sehr auf die andere Spur gerät oder zu voreilig den Fahrstreifen wechselt.
Wenn Sie dem Auto vor Ihnen auf die Pelle rücken und über einen längeren Zeitraum hinweg ständig oder wiederholt die Lichthupe betätigen, drängeln Sie. Sie zwingen den Fahrer, die Fahrspur zu wechseln. Dies kann strafrechtliche Folgen haben. Wenn Sie wegen Nötigung angeklagt werden, drohen Ihnen die folgenden Konsequenzen:
- Bußgeld
- Freiheitsentzug bis zu drei Jahren
- Bis zu drei Punkte in Flensburg
- Ein bis drei Monate Fahrverbot
- Führerscheinentzug
Seien Sie sich daher bei der Verwendung der Lichthupe immer der Umstände bewusst, gehen Sie äußerst umsichtig damit um und verwenden Sie sie nur, wenn die Situation es erfordert.
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