Eine Verriegelung der Rückenlehne der 3. Sitzreihe kann bei einem Unfall versagen und die Verletzungsgefahr für die Insassen erhöhen.
Die Federn der Sitzlehnenverriegelung der dritten Sitzreihe können bei einigen Fahrzeugen des Mercedes-Benz GLS (BR 167) nicht der gewünschten Anforderung entsprechen. Bei Unfällen kann ein Versagen der Sitzlehnenverriegelung nicht ausgeschlossen werden, so dass die örtlichen gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten werden können. Die Funktionalität der Sitzlehnenverriegelung bleibe grundsätzlich erhalten, erklärte ein Mercedes-Sprecher.
Der kontrollierte Rückruf betrifft weltweit 133.816 Fahrzeuge im Produktionszeitraum zwischen dem 27. November 2017 und dem 20. Juli 2022; in Deutschland sind 4.397 Einheiten betroffen.
Als Gegenmaßnahme wird bei den betroffenen Fahrzeugen die Feder in der Rückenlehne der 3. Sitzreihe in einer Fachwerkstatt überprüft und gegebenenfalls die Rückenlehne ausgetauscht, so das KBA. Der Werkstattbesuch wird voraussichtlich etwa 30 Minuten dauern. Die Referenznummer des KBA lautet 012211, der Herstellercode für den Rückruf lautet 9391001. Nach Angaben des KBA sind bisher keine Vorfälle mit Sach- und/oder Personenschäden gemeldet worden. (Stand: 30.09.2022)
Quelle: Mercedes-Benz AG, KBA
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