Wer große Sachen mit dem eigenen Wagen transportieren möchte und keinen Kombi besitzt, nutzt gerne einen Anhänger. Für den kleinen ungebremsten Anhänger bis 750 Kilo genügt der Führerschein der Klasse B (der normale Pkw-Führerschein).
Mit Eintragung der B96-Schlüsselziffer können sogar Zugfahrzeuge und Anhänger mit bis zu 4250 kg zulässigen Gesamtgewichts gefahren werden, darunter fallen Pferdeanhänger und die meisten Wohnwagen.
Wer schwere Anhänger mit Doppelachse bis höchstens 3500 kg ziehen möchte, benötigt den Führerschein Klasse BE, für den man eine Zusatzprüfung ablegen muss.
Anhänger müssen eine Haftpflichtversicherung haben
Ladungsicherung
Vor Fahrtbeginn ist es zwingend erforderlich den Reifendruck und die Funktion der Beleuchtung zu überprüfen.
Beim Beladen sollte darauf geachtet werden, das schwere Lasten über der Achse gleichmäßig verteilt und gesichert werden. Damit bei einer Vollbremsung nichts verrutscht, herunterfällt oder Krach verursacht muß auf gesonderte Sicherung der Lasten geachtet werden. Hinausragende Ladung über das Gespann muß deutlich gekennzeichnet werden.
Vorausschauendes und vorsichtiges Fahren ist das Wichtigste. Innerorts müssen Pkw mit Anhänger ein Tempolimit von 50 km/h beachten. Außerorts gilt eine Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h. Eine Ausnahme besteht bei Anhängern mit Tempo-100-Plakette: wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, dürfen außerorts 80 km/h, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h gefahren werden.
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